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Prof. Dr. Andrea Büchler

Prof. Dr. Andrea Büchler im Porträt

"Es braucht den Mut, Unvor-hergesehenes stattfinden zu lassen, Unerhörtes zu wagen und zu denken."

Prof. Dr. Andrea Büchler von der Universität Zürich über die Vielfalt in der Wissenschaft, Chancen der Rechtsvergleichung und die Bedeutung von Vorbildern.

Frau Prof. Büchler, Sie sind nun seit siebzehn Jahren Professorin an der Universität Zürich. Was begeistert Sie an Ihrem Beruf?

Mir gefällt die Vielfalt meiner Tätigkeit. Ich schätze ganz besonders die Gespräche und die Forschung mit unsicherem Ausgang – diese Bemühung, Kontingenz zu überwinden, ja gar zu bekämpfen, um sie dann doch in der Auswahl der Zugänge und Interpretationen zu besiegeln und der Einsicht weichen zu müssen, dass Wahrheit – wenn überhaupt – nur im Plural zu denken ist. Und mich begeistert, dass ich immer wieder neue Themen aufgreifen kann, geradezu aufgerufen bin, die Frage zu durchdringen und von verschiedenster Seite, häufig und am liebsten in Zusammenarbeit mit anderen, zu beleuchten.

Wie kamen Sie damals zu den Rechtswissenschaften als Studienfach?

Sicher Interesse an dem Fach selbst, aber auch die Bezüge zur Politik, die gesellschaftliche Relevanz, Ideale der Gerechtigkeit – und die Möglichkeit zu gestalten. All dies waren Elemente, welche die Entscheidung geprägt haben.

Sie sind dann auch an der Universität Basel geblieben und haben eine akademische Laufbahn eingeschlagen. Was hat Sie dazu bewegt, nach der Promotion auch noch die Habilitation anzugehen?

Verantwortlich dafür, dass ich diesen Weg eingeschlagen habe, war eine Kette von Zu- und Glücksfällen: Unter anderem bot die Wissenschaft mir die Freiheit und Flexibilität, um meine Arbeit, mein politisches Mandat und die Betreuung meiner damals kleinen Tochter miteinander vereinbaren zu können. Es sind aber vor allem Personen, die motivieren. Das war damals in erster Linie Professorin Ingeborg Schwenzer, meine sehr geschätzte Mentorin und Doktormutter – und ein grosses Vorbild.

Fachlich haben Sie neben dem allgemeinen Zivilrecht und der Rechtsvergleichung einen Forschungsschwerpunkt im Familienrecht. Was macht Ihnen an diesen Bereichen am meisten Freude?

Ich habe mich in der Wissenschaft eigentlich stets mit den Personen und ihren engsten Lebensbezügen befasst: dem Familiengefüge, der Beziehung zwischen Patienten und Ärztinnen zum Beispiel. Diese entziehen sich ja häufig einer Regelung. Umso spannender ist es, die gesellschaftlichen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, auf welche der Gesetzgeber reagiert, die Werte offenzulegen, die den Regelungen zugrunde liegen.

Sie sind nicht nur vor dem Studium viel gereist, sondern waren als Gastprofessorin im Ausland, haben in Kairo studiert und sind immer wieder zu neuen Ländern aufgebrochen. Was bedeuten diese Auslandserfahrungen für Sie?

Begegnungen! Für meine Forschung und Lehre waren diese Auslandsaufenthalte immer eine Inspiration. Ich nehme regelmässig eine rechtsvergleichende Perspektive ein, wenn ich eine Forschungsfrage angehe. Wie gehen die verschiedenen Rechtsordnungen mit einem bestimmten Problem um? Gerade im Familienrecht liegen den rechtlichen Fragestellungen häufig sehr ähnliche gesellschaftliche Veränderungen und Dynamiken zugrunde. Gleiches gilt auch für das Medizinrecht, das mich im Moment stark beschäftigt. Die Fragen mögen sich überall gleich stellen, aber die Antworten können unterschiedlich ausfallen.

 

Markante Beispiele hierfür bieten sich in der Fortpflanzungsmedizin. Zum Beispiel die Leihmutterschaft: In Kalifornien werden mit der Leihmutterschaft einhergehenden Fragen ohne Aufregung besprochen und geregelt. Leihmutterschaft als eine Möglichkeit der Familiengründung, wenn keine andere zur Verfügung steht und man den Beteiligten zutraut, gute Lösungen auszuhandeln und neuen Familienformen offen gegenübersteht, während es hier ein Thema ist, das nach wie vor Empörung auslöst und spaltet – und in vielen Ländern verboten ist.

Sie haben während Ihres Studiums als Lehrerin gearbeitet und wurden bereits im ersten Semester Mutter Ihrer ersten Tochter. Wie haben Sie das geschafft?

Dafür gibt es kein Rezept, nur Motivation, etwas Zielstrebigkeit und Freude. Vielleicht muss ich dazu ehrlicher Weise hinzufügen, dass das Studium damals anders strukturiert war als heute mit dem Bologna-System. Ich hatte nach zwei Jahren wenige, für die Abschlussnote nicht relevante Zwischenprüfungen und dann nach vier Jahren die Abschlussprüfung. Da gab es genügend Freiraum für die Kinderbetreuung, zumal ich auch nicht viele Vorlesungen besuchen musste. Heute ginge das so wohl nicht mehr angesichts der zahlreichen Prüfungen in jedem Semester.

Wie sieht ein typischer Arbeits- und Forschungsalltag für Sie aus?

Nachdem ich doch eher früh Mutter wurde, hatte ich viel später nochmals das Glück, eine Tochter zu bekommen. Heute ist das Leben dicht und vielfältig: Mal bin ich mehr in der Forschung, mal steht die Lehre im Vordergrund (insbesondere während der Vorlesungszeit). Ausserdem bin ich als Präsidentin der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin immer wieder gefordert. Ich verbringe, wenn immer möglich, Zeit auf anderen Kontinenten – privat und beruflich. Diese Abwechslung und Vielfalt ist das Schöne an meinem Beruf. Und ich habe die Freude, meine Tochter, heute im Primarschulalter, auf ihrem Weg zu begleiten.

Was würden Sie jungen Juristinnen raten, die ebenfalls eine wissenschaftliche Karriere – mit oder ohne Kinder – anstreben?

Man sollte auf jeden Fall Freude an der Sache haben. Auch sollte man sich nicht versteifen und sich eine gewisse Flexibilität bewahren. Denn man kann die wissenschaftliche Karriere anstreben, aber nicht durchplanen.

Und es braucht Personen, die einem ermutigen, Chancen einräumen und ehrliches Feedback geben. Ich hatte mit Professor Ingeborg Schwenzer dieses Glück.  

Als Sie an die Universität Zürich kamen, waren Sie an Ihrer Fakultät die einzige Professorin mit Kind. Mittlerweile habe sich das radikal geändert: viele der Assistenzprofessorinnen haben Kinder und verfolgen eine wissenschaftliche Karriere. Was hat sich geändert?

Es wurden zahlreiche Bemühungen unternommen, genau dies zu ermöglichen, und diese Bemühungen tragen langsam Früchte. Zum Beispiel gibt es an der Uni Kinderbetreuung, die vom Lehrpersonal in Anspruch genommen werden kann. Auch Vorbilder spielen eine Rolle. Frauen trauen sich diesen Weg zunehmend zu. Bei der Nachwuchsförderung gibt es einen sensibleren Blick für die vielfältigen Situationen. Zunehmend machen auch Väter ihre Betreuungspflichten geltend, zum Beispiel wenn eine Sitzung abends um 18 Uhr angesetzt wird. Lange Zeit wurde vertreten, dass Frauen sich entscheiden müssten, ob sie eine wissenschaftliche Karriere verfolgen oder eine Familie gründen wollen. Heute wird eher darüber gesprochen, wie eine familienfreundliche Universität aussieht und was es auf dem Weg dorthin noch braucht.  

Und was muss bzw. kann sich noch ändern?

Vieles. Nach wie vor gelten unterschiedliche Massstäbe für Männer und Frauen. Und für Frauen sind die gesellschaftlichen Normen und Erwartungen immer noch enger. Diese Formen der Ungleichbehandlung sind aber schwieriger zu erfassen.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

Zum einen Professorin Ingeborg Schwenzer, meine Doktormutter und Mentorin, der ich ganz Vieles verdanke. Nominieren möchte ich Professor Susanne Baer, Richterin des Deutschen Bundesverfassungsgerichts und Pionierin im Bereich der Legal Gender Studies.

Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Zürich, 17. April 2020. Das Interview führte Charlotte Rosenkranz.

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