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Dr. Andrea Meier

Dr. Andrea Meier, LL.M. im Porträt

 

"Man muss sich seinen Platz suchen und ihn beanspruchen."

Dr. Andrea Meier, Partnerin bei Walder Wyss, berichtet über ihre Rolle als Schiedsrichterin und Anwältin in internationalen Schiedsgerichtsverfahren und ihren Weg zu dieser Position, die Bedeutung von Teilzeitregelungen und beruflicher Förderung junger Anwältinnen und Anwälte für mehr Diversität in den Kanzleien.

Frau Dr. Meier, Sie haben seit 2002 das Anwaltspatent und arbeiten seither als Anwältin. Gab es für Ihre Entscheidung, in diesem Berufszweig zu arbeiten, einen besonderen Impuls?

 

Ich begann mein Studium mit Geschichte und Politikwissenschaften. Inhaltlich hat mich das sehr interessiert, aber gleichzeitig hatte ich keine klare Vorstellung davon, wohin mich dieses Studium später beruflich führen sollte. Deshalb wechselte ich zu den Rechtswissenschaften. Das Studium der Rechtswissenschaften war für mich ein Kompromiss. Die echte Faszination für das Gebiet kam bei mir mit der beruflichen Praxis auf. Mich reizt der abwechslungsreiche Alltag einer Prozessanwältin. Ich werde täglich herausgefordert. Rückblickend glaube ich, dass ich auch mit einem Studium der Geisteswissenschaften glücklich geworden wäre. Das ist ja das Spannende im Leben: Es gibt verschiedene Wege, zumindest wenn man das Privileg auf Bildungszugang hat, und selten ist einer zwingend.

Ihr Kern-Fachbereich ist das Schiedsverfahrensrecht in internationalen Handelsstreitigkeiten. Wie kamen Sie zu dieser Spezialisierung?

Nach dem Studium war ich als Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung für zwei Jahre an einem Gericht tätig. Dabei wurde mein Interesse für das Verfahrensrecht geweckt. Danach suchte ich gezielt nach einer Tätigkeit im Bereich Prozessführung. Wichtig war mir auch, international arbeiten zu können, auf Fällen mit Auslandbezug und ausländischen Parteien. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit bietet all das. Sie erlaubt mir auch, auf Englisch zu arbeiten und mit verschiedenen Rechtssystemen in Berührung zu kommen. Ich empfinde dies als Privileg. Nach meinem ersten Schiedsfall, den ich als junge Anwältin mitbegleiten durfte, war mir klar: Darauf will ich mich spezialisieren!

Gibt es Erfahrungen, die Sie geprägt haben und die Sie jungen Juristinnen weitergeben würden mit Hinblick auf die ersten Jahre nach dem Berufseinstieg?

Wenn ich heute auf meine ersten Jahre als Anwältin zurückblicke, stelle ich fest, dass ich mich vor allem auf die Qualität meiner Arbeitsleistungen und auf die Übernahme von internen Aufgaben konzentriert habe. Dies ist natürlich wichtig. Es genügt aber nicht. Wichtig ist auch, dafür zu sorgen, dass die eigenen Leistungen und Ambitionen intern wahrgenommen werden. Auch sollte man früh damit beginnen, sich innerhalb und ausserhalb der Kanzlei ein gutes Netzwerk zu schaffen. Die Kontakte, die man sich früh in der Karriere aufbaut, sind oft die wichtigsten. Meine Kontakte, die ich in den Unter-40-Gruppen aufgebaut habe, sind für mich auch heute noch sehr wertvoll. Wenn man sich einmal eine Position erarbeitet hat, hat man mehr Freiheit, sich die Dinge auszusuchen. Dann kann man auch einmal zu Vorträgen oder Veröffentlichungen nein sagen. Aber in den ersten Jahren werden hierdurch wichtige Weichen gestellt. Dessen sollte man sich bewusst sein.

Auch in Sitzungen habe ich eine Tendenz wahrgenommen, dass sich jüngere Frauen mehr zurückhalten, obwohl sie äusserst kompetent sind. Ich hatte bei meinem Berufseinstieg auch diese Neigung, aber daran muss man wirklich arbeiten und sich einbringen. Partner/-innen und Anwälte/-innen sind häufig starke Persönlichkeiten, in deren Gegenwart man sich den Raum bewusst nehmen muss. Man muss sich seinen Platz suchen und ihn beanspruchen. Das gilt für Frauen wie für Männer! Ich finde es sehr schade, wenn jüngere Anwältinnen und Anwälte, die fachlich höchst kompetent sind, in Sitzungen nicht genügend zu Wort kommen. Das hat aber auch viel mit Souveränität seitens des jeweiligen Vorgesetzten zu tun – ein offener Umgang im Team und Diskussionsbereitschaft sind dafür unabdingbar.

Ich denke, man sollte junge Juristinnen und Juristen mehr „in die Pflicht nehmen“. Durch Erfolge bei herausfordernden Aufgaben gewinnen sie an Selbstvertrauen. In diese Verantwortung kann man hineinwachsen.

Sie haben nicht nur in Harvard für Ihren LL.M. studiert, sondern auch noch promoviert. Inwieweit denken Sie sind solche Abschlüsse für junge Juristinnen und Juristen heute relevant(er) geworden? Denken Sie, dass solche Abschlüsse bzw. Titel für Frauen nochmals wichtiger sind als für Männer?

Der LL.M. war für mich toll wegen des Netzwerkes, das man mitnimmt. Wir waren 150 LL.M.-Studenten und sind immer noch in Kontakt. Ein LL.M. im englischen Sprachraum ist zu empfehlen, falls Englisch nicht die Muttersprache ist. Als Alternative kommt auch ein Praktikum in einer ausländischen Kanzlei in Frage. Eins von beiden sollte es aber sein. Englisch zu sprechen ist zentral und heutzutage aus meiner Sicht eine unabdingbare Voraussetzung. Selbst staatliche Verfahren sind mittlerweile häufig grenzüberschreitend. Man hat mit englischsprachigen Dokumenten und Verträgen zu tun oder auch mit Klienten, die nur auf Englisch kommunizieren. Wenn man auf internationalen Fällen tätig sein will, ist eine solche Auslanderfahrung daher unabdinglich, ganz abgesehen davon, dass sie auch persönlich eine Bereicherung darstellt.

Die Promotion ist ein anderes Thema. Sie ist sehr aufwändig (lacht)! Ein Jahr netto wird man mindestens aufbringen müssen, meist noch länger, wenn man sie berufsbegleitend verfasst. Für mich war sie in persönlicher Hinsicht wichtig, da sie mir erlaubte, mich vertieft mit einem Thema auseinanderzusetzen. Den Stellenwert darf man aber nicht überbewerten, gerade in einem Gebiet wie der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Meine Berufskollegen stammen aus den verschiedensten Ländern. Viele haben nicht promoviert, da dies in ihren Ländern nicht üblich ist, es sei denn, man wolle eine akademische Karriere einschlagen. Wichtiger sind die praktische Erfahrung und die Fälle, auf denen man gearbeitet hat. Diese sind es, die nachher zählen.

Daher wäre mein Ratschlag an jüngere Anwältinnen und Anwälte in meinem Fachbereich, dem Studium oder Praktikum im Ausland Priorität einzuräumen. Hat man darüber hinaus ein ausgeprägtes Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit, ist die Promotion ein lohnendes zusätzliches Ausbildungsziel.

Dass die Promotion für Frauen noch wichtiger ist als für Männer, glaube ich nicht. Es hilft unter Umständen, diesen Nachweis der eigenen Kompetenz zu haben. Ich bin aber der Ansicht, dass die berufliche Erfahrung und das „Standing“, das man sich erarbeitet hat, deutlich wichtiger ist. Die Kompetenz sollte nicht an Titeln gemessen werden, sondern an der beruflichen Leistung.

Sie sind nicht nur als Parteivertreterin tätig, sondern werden auch regelmässig als Schiedsrichterin ernannt. Wie unterscheiden sich die beiden Tätigkeiten aus Ihrer Erfahrung und was kann ein solcher Perspektivwechsel für die eigene Praxis bewirken?

Als Schiedsrichterin muss ich entscheiden, was richtig oder falsch ist. Dies ist eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt, aber auch eine der wichtigsten. Die Entscheidungsfindung ist ein spannender Prozess. Man muss in sich hineinhören, Argumente gegeneinander abwägen und zu einem gerechten Entscheid gelangen. Dabei muss man sich ständig hinterfragen, ob man sich nicht von vorgefassten Meinungen und unbewussten Vorurteilen leiten lässt. Integrität und der Wille, die richtige statt die bequeme Lösung zu finden, sind für diese Aufgabe unabdinglich.

Die Parteivertretung hat eine andere Ausrichtung. Hier geht es um Überzeugungsarbeit: Man muss die Fakten so darstellen, dass das Gericht sie versteht und der eigenen Darstellung folgt. Im Zentrum stehen auch strategische Überlegungen und der Umgang mit dem Klienten.   

Die Möglichkeit des Perspektivenwechsels ist ein Privileg und macht mich zu einer besseren Parteivertreterin und umgekehrt zu einer besseren Schiedsrichterin. Als Schiedsrichterin erkenne ich, welche Art von Parteivortrag mich überzeugt und was ich von einer Anwältin erwarte – und was nur unnötiges Gehabe ist. Als Anwalt vergisst man manchmal, dass man das Schiedsgericht überzeugen muss und nicht den Klienten, der mit im Raum sitzt. Auch umgekehrt, wenn ich als Anwältin die Mitglieder des Schiedsgerichts beobachte, nehme ich wahr, was mich bei diesen ärgert, z.B. das Fehlen einer klaren Verfahrensführung oder mangelnde Vorbereitung.

Sie haben zweimal in Ihrer Karriere die Kanzlei gewechselt. Was hat Sie zu diesen Wechseln bewogen?

Die Wechsel waren jeweils getrieben vom Wunsch, vorwiegend in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit tätig zu sein und dafür die optimalen Voraussetzungen zu schaffen. Prioritäten und Bedürfnisse, z.B. hinsichtlich der Grösse des Teams, können sich im Laufe der Jahre verändern. Zum Glück ist der Anwaltsmarkt durchlässiger geworden und Wechsel sind heutzutage in jedem beruflichen Stadium möglich. Ich kann jüngeren Berufskolleginnen aus eigener Erfahrung nur raten, sich primär darauf zu konzentrieren, in welchem Bereich sie längerfristig tätig sein möchten und welche Spezialisierung sie anstreben. Hat man sein Profil auf diese Weise geschärft, kann man prüfen, ob dieses zum derzeitigen beruflichen Umfeld passt oder ob ein Wechsel angezeigt ist. 

Was sind Ihrer Ansicht nach die Gründe, weshalb in Wirtschaftskanzleien Frauen auf Partnerebene noch untervertreten sind?

Leider ist unsere Branche noch nicht da, wo wir sein sollten. Es braucht weiterhin den Willen aller, hier weiter vorwärtszumachen. Entscheidend ist, ob Frauen längerfristig im Anwaltsberuf verbleiben und die Hürde der Partnerschaft nehmen. Viele Frauen studieren Rechtswissenschaften und arbeiten danach als Anwältinnen. Die ersten Jahre sind immer noch gut die Hälfte der Associates weiblich. Danach dünnt es sich aus und die dabei entstehende Lücke ist das grosse Problem. Ein Thema ist zweifellos die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier müssen wir ansetzen. Es braucht von Seiten der Kanzleien praktikable Lösungen, um Frauen mit Kindern den Sprung in die Partnerschaft aufzuzeigen. Es müssen Partnerschaftsmodelle geschaffen werden, welche Frauen – und auch Männern (!) – erlauben, flexibel zu arbeiten, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das bedeutet Flexibilität sowohl bei den Arbeitszeiten als auch dem Arbeitsort. Bei meiner Kanzlei ist dies zum Glück bereits Realität. Nun braucht es noch mehr Vorbilder und den Willen aller, die gebotenen Möglichkeiten auch umzusetzen. Ich will die Herausforderungen nicht beschönigen, aber je mehr Frauen Partnerinnen werden, desto mehr haben wir die Möglichkeit, auf die Rahmenbedingungen einzuwirken. Die technische Entwicklung fördert zudem das ortsunabhängige Arbeiten, was ich als grosse Chance sehe. Die Pandemie hat diese Entwicklung noch weiter beschleunigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aber bei weitem nicht der einzige Faktor, warum deutlich weniger Frauen als Männer die Stufe Partnerschaft erklimmen. Es liegt auch immer noch an – oftmals unbewussten – Vorurteilen gegenüber Frauen, z.B. dass man ihnen die Rolle schlicht nicht zutraut. Eine fatale Kombination entsteht, wenn die Anwärterin selbst auch an ihrer Eignung zweifelt. Ich habe das früher auch bei mir beobachtet. Die neuen – ungewohnten – Situationen führen zu Verunsicherung. Diese Unsicherheit bei jungen Frauen kann auch von den hohen Ansprüchen an die eigene Leistung stammen. Dies führt dazu, dass man sich einen enormen Druck aufbaut. Da braucht es männliche und weibliche Vorgesetzte, die diesen Teufelskreis durchbrechen und klar und unmissverständlich für die Anwärterin einstehen. Ein guter Arbeitgeber erkennt das und sieht das Potenzial.

Es kann auch helfen, an seiner Stressresistenz zu arbeiten. Wenn der Stress überhand nimmt, muss man sich bewusst Grenzen setzen. Dadurch bekommt man auch eher das Gefühl, die Kontrolle zu behalten und nicht im Hamsterrad gefangen zu sein. Für mich war entscheidend zu lernen, welche Ressourcen ich mir schaffen kann. Schliesslich soll dieser Beruf auch nach Jahren noch Spass machen und nachhaltig ausgeübt werden können.

Welche Bedeutung haben Coaching bzw. Mentoring für junge Juristen und Juristinnen in praktischen Belangen aus Ihrer Erfahrung?

Bei meinem Berufseinstieg 2003 war Coaching wirklich noch in den Kinderschuhen, zumindest bei Anwaltskanzleien. Ich glaube aber, es gehen zu viele Talente „verloren“ oder werden nicht ausgeschöpft, weil die Personen verunsichert sind oder sich zu sehr zurücknehmen. Das ist ein enormer Verlust. Mir ist es ein Anliegen, diese Personen dabei zu behalten. Ich war bei meinem Weg oft hin- und her gerissen, welche Richtung ich einschlagen sollte, und ich finde, das ist auch in Ordnung. Es soll ein Austausch stattfinden zwischen Anwälten und ihren Vorgesetzten. Die/der Vorgesetzte sollte nachhaken, um herauszufinden, warum Zweifel oder Unsicherheit da sind. Jeder hat die Freiheit, sich dafür zu entscheiden, nicht Partner(in) in einer Anwaltskanzlei zu werden, dafür gibt es legitime Gründe. Aber dieser Entscheid sollte nicht aus den falschen Gründen getroffen werden.

Zur Förderung gehört sicher auch, Berufseinsteiger an die praktische Seite des Anwaltsberufes heranzuführen. Dazu gehören schon grundlegende Dinge, wie etwa der Auftritt gegenüber Klienten oder das Verhalten in Verhandlungen oder vor Gericht. Auch wie man neuen Umsatz generiert oder Mandate akquiriert – oder dass dies überhaupt eine Rolle spielt. Man lernt in der klassischen juristischen Ausbildung weder zu führen noch zu verkaufen, sondern nur das Fachliche. Man hat keine psychologische Ausbildung. Das wird aber alles von Partnerinnen und Partnern erwartet. Coachings oder Trainingsmodule in diesen Bereichen wären wirklich wichtig – für Frauen wie für Männer gleichermassen.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

Inspiration finde ich vor allem in meiner eigenen Generation. Hier treffe ich auf eine ganze Reihe von Frauen, welche sich gegenseitig unterstützen, dies aus Respekt vor dem Können der Kolleginnen und im Wissen, dass uns dies auch beruflich weiterbringt.

Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Zürich, 22. Februar 2021. Das Interview führte Charlotte Rosenkranz.

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