Eliane Fischer, LL.M., im Porträt
"Es sollte mehr Offenheit geben für unterschiedliche
Lösungsmodelle von anderen."
Eliane Fischer, LL.M., Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien*, über den Wechsel von Zürich nach Wien, die Bedeutung von Mentoring und die zukünftigen Anforderungen an Kanzleien, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten.
Liebe Eliane, Du bist knapp drei Jahre nach Deinem Berufseinstieg in der Schweiz nach Wien gewechselt. Wie hat sich der Wechsel für dich gestaltet?
Er war erstaunlich erfolgreich. Anfangs äusserte mein berufliches Umfeld in der Schweiz einige Bedenken. Insbesondere wurde ich gewarnt, dass es für mich als ausländische Anwältin in Wien keine vergleichbar interessante Arbeit gäbe. Letztlich habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass im Schiedsverfahrensrecht die Arbeit in der Schweiz und in Österreich sehr ähnlich ist. Dadurch habe ich in Wien sozusagen nahtlos weiterarbeiten können.
Ich bin in Wien mit offenen Armen empfangen worden und mir wurde ohne Vorurteile begegnet, der Wechsel hat sich für mich sehr bewährt. Ein paar Jahre vor meinem Wechsel hatte ich hierzu einen Bekannten gefragt. Seine Antwort, dass es in Wien kaum ausländische Anwälte gäbe, hatte ich bei meiner Entscheidung immer noch im Hinterkopf – aber da hat sich Wien auch verändert! Zumindest bei Freshfields sind wir ein sehr internationales Team – man ist nicht mehr die Ausnahme als ausländische Anwältin und alle haben die Erfahrung gemacht, dass grössere Diversität zu besseren Resultaten und einem guten Arbeitsklima beiträgt.
Wurden deine bisherige Berufserfahrung als Anwältin sowie deine Schweizer Anwaltszulassung in Österreich anerkannt?
Es gibt bilaterale Verträge mit der EU, durch die volle Personenfreizügigkeit ermöglicht werden soll. Ich bin in Österreich auf der Liste der niedergelassenen europäischen Anwälte eingetragen und habe mittlerweile die erforderlichen drei Jahre Tätigkeit in Österreich absolviert, um auch die österreichische Zulassung zu erhalten. Für meinen Fachbereich im Schiedsverfahrensrecht kommt es aber nicht auf den Ort der Zulassung an, nach meiner Erfahrung. Daher arbeite ich weiterhin unter meiner Schweizer Zulassung.
Es gab aber schon einige administrative Hürden, bis ich die Eintragung in der Liste für niedergelassene europäische Anwälte erhalten habe und das hat sehr viel Zeit und Nerven gekostet. Die grösste Hürde in meinem Fall war wohl, meine Schweizer Zulassung zu erhalten um in die Liste der europäischen Anwälte in Österreich aufgenommen zu werden. Im Kanton Zürich setzte die Eintragung ins kantonale Anwaltsregister einen Geschäftssitz im Kanton Zürich voraus. Bei einem Wechsel des Geschäftssitzes ins Ausland erlosch meine Eintragung in der Schweiz und damit auch eine aus österreichischer Sicht unerlässliche Voraussetzung für die Anerkennung. Das hat für einige Schwierigkeiten gesorgt, am Ende hat aber dann alles geklappt.
Was würdest Du Schweizer Juristinnen und Juristen raten, die einen solchen Wechsel ins (europäische) Ausland planen?
Aus meiner Sicht ist es sehr hilfreich, früh hinreichend Arbeitserfahrung im Ausland zu sammeln und dort Kontakte zu knüpfen. Die Kanzleien warten nicht darauf, dass jemand aus dem Ausland sich bewirbt für eine Stelle, die auch Inländer ausfüllen könnten. Man muss einen zusätzlichen Mehrwert mitbringen für die Kanzlei, durch seine Berufserfahrung beispielsweise, und idealerweise bereits den zukünftigen Arbeitgebern und Arbeitskollegen bekannt sein.
Man muss aber auch nicht erst alle Partner der ausländischen Kanzlei kennen, bevor man eine Bewerbung abgibt, es tun sich auch häufig andere Wege auf. In meinem Fall zum Beispiel ist der Kontakt zu Freshfields in Wien über ein gemeinsames Mandat mit meinem damaligen Arbeitgeber entstanden. Dadurch konnte ich auch an einem bestehenden Mandat weiterarbeiten, was den Wechsel erleichtert hat.
Schliesslich würde ich sagen, dass es sicherlich besser ist, entweder früh ins Ausland zu wechseln, d.h. bereits für die Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, oder dann aber nachdem man im Herkunftsland Berufserfahrungen gesammelt hat. In meiner Erfahrung wird es geschätzt, wenn jemand vollständig in einem Rechtssystem ausgebildet wurde.
Was sind aus deiner Sicht die augenfälligsten Unterschiede zwischen der Berufspraxis in der Schweiz und Österreich?
Die Arbeitsweise ist im Schiedsverfahren aus meiner Sicht sehr ähnlich. Hierbei hatte ich keine grösseren Unterschiede feststellen können. Die Arbeitszeiten sind ebenfalls vergleichbar. Ich habe aber den Eindruck, dass in Österreich Wochenenden und Feiertage mehr respektiert werden und im Gegenzug die Menschen unter der Woche länger arbeiten. Diese Aussage lässt sich aber vermutlich nicht verallgemeinern und hat sich einfach in meinem spezifischen Fall so ergeben.
Bei Berufseinstieg sind Juristinnen und Juristen gleichermassen vertreten, erst nach ein paar Jahren sind tendenziell weniger Frauen auf den höheren Hierarchiestufen vertreten. Was ist deiner Erfahrung nach ausschlaggebend für eine solche Entwicklung und was wäre erforderlich, um dies zu ändern?
Ich nehme die Abnahme des Frauenanteils über die Jahre und höheren Hierarchiestufen sehr stark wahr und bedaure diese Entwicklung ausserordentlich. Mit fortschreitendem Alter wird man als Frau auf derselben Altersstufe immer einsamer. Es verdünnt sich trotz Verbesserungen einfach langsam je weiter man aufsteigt und dadurch kommen einem die Sparringpartner ein bisschen abhanden.
Aus meiner Sicht ist nicht so sehr fehlendes Selbstvertrauen der Frauen die Ursache hierfür, ganz sicher nicht auf der professionellen Ebene. Frauen sind fantastisch ausgebildet, erbringen die gleichen Leistungen wie ihre männlichen Kollegen und trauen sich auch Führungspositionen zu. Vielmehr liegt es wohl an den anderen zusätzlichen Aufgaben, die Frauen typischerweise nach wie vor übernehmen, insbesondere im familiären Bereich. Daher besteht aus meiner Sicht die effektivste Frauenförderung darin, Männer zu ermuntern und es ihnen zu ermöglichen ebenfalls in Teilzeit zu arbeiten und zwar längerfristig. Wenn es von Männerseite her heisst, sie würden ja gerne in Teilzeit arbeiten, aber der Job lasse es nicht zu, muss ich sagen: die Frauen schaffen es doch auch!
Die meisten Frauen, die ich kenne, die erfolgreich Familie und Beruf unter einen Hut bringen, haben Lösungen mit ihren Partnern gefunden, durch die beide substanziell am Familienleben beteiligt sind und teilhaben. Ich denke Frauen müssen sehen, dass es eine Möglichkeit gibt, den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden und eine Familie zu haben. Das würde hoffentlich mehr Frauen veranlassen zu bleiben und auch in höhere Ebenen vorzustossen.
In der Schweiz und Deutschland besteht in den ersten Berufsjahren eine hohe Fluktuation der Anwältinnen und Anwälte, wobei Nachwuchs dringend gesucht wird. Ist diese Entwicklung auch in Österreich erkennbar? Und wenn ja, was könnte aus deiner Sicht der Grund hierfür sein?
In Österreich erleben wir den Trend der Studienabgänger weg von den Grosskanzleien noch nicht ganz so stark wie in Deutschland. Eine gewisse Fluktuation ist denke ich normal, da es in den ersten Jahren der Berufstätigkeit wichtig ist, verschiedene Umfelder auszuprobieren. Die Arbeit in einer Wirtschaftskanzlei ist nicht für jeden der Traumberuf.
Kanzleien müssen vermehrt auf die Bedürfnisse der jüngeren Generation eingehen – der Schwerpunkt verschiebt sich zunehmend auf eine ausgeglichene Work-Life Balance. Gerade die jüngere Generation lässt sich die Freizeit nicht mehr durch ein höheres Gehalt abkaufen. Die guten Leute lassen sich nicht mehr nur durch einen hohen Lohn anlocken. Aus meiner Sicht ist es eine positive Entwicklung, dass vermehrt Wert darauf gelegt wird, dass neben dem Beruf auch Zeit für anderes bleibt. Sie spielt auch den Frauen in die Hände, die traditionell mehr Aufgaben ausserhalb des Berufes wahrgenommen haben.
Welche Rolle haben für Dich Mentoren bzw. Vorbilder gespielt bei deinem Werdegang? Besteht hierfür ein Bedürfnis bei jungen Anwältinnen und Anwälten und/oder Nachholbedarf bei den Kanzleien?
Die meisten Kanzleien haben mittlerweile offizielle Mentoring Programme – was ich als eine sehr gute und auch sehr wichtige Entwicklung ansehe. Bei mir waren jedoch neben den „offiziellen“ Mentoringprogrammen hauptsächlich die inoffiziellen Mentorinnen und Mentoren ausschlaggebend. Eine Mentoren-Beziehung kann auch natürlich entstehen: Das können Menschen sein, mit denen man gut auskommt oder eng zusammenarbeitet und die dann eine solche Schutz- und Leitungsrolle übernehmen. Gleichzeitig kann man selbst sehr schnell eine Mentorenrolle gegenüber jüngeren Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
Gerade für Frauen ist es sicher hilfreich, ältere Juristinnen als Vorbilder zu haben und zu sehen, wie diese ihre Rolle wahrnehmen. In vielen Bereichen sind die Themen aber „geschlechterneutral“, sodass man sich von vielen verschiedenen Personen inspirieren lassen kann.
Du bist vor kurzem Mutter geworden. In Österreich gibt es bereits acht Wochen vor der Geburt ein (unverzichtbares) Beschäftigungsverbot für Schwangere. Wie ist aus deiner Sicht so ein striktes Beschäftigungsverbot zu bewerten?
Da es mir in der Schwangerschaft sehr gut ging und ich keine Beschwerden hatte, hätte ich problemlos länger arbeiten können und wollen. Ich sehe natürlich, dass es aus Sicht des Staates wichtig ist, Frauen in dieser Phase effektiv vor dem Druck und der Überbelastung durch Berufstätigkeit zu schützen. Mir wäre eine flexiblere Lösung mehr entgegengekommen. Das starre Beschäftigungsverbot war in meinem Fall wenig hilfreich.
Wann bist Du nach der Geburt wieder in die Berufstätigkeit zurückgekehrt? Wie gestalten Dein Partner und Du die Betreuung Eures Kindes?
Dank der heutigen Kommunikationsmittel kann man auch während des Mutterschaftsurlaubs am Ball bleiben, wenn man das will. Auch durch die Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen verliert man den Anschluss nicht ganz. Mein Partner wird wie ich auch einen Teil der Betreuung unserer Tochter übernehmen. Den Rest werden wir durch Kinderkrippe und Babysitter abdecken.
Was die Rückkehr sehr erleichtert, sind erschwingliche Krippenplätze (lacht). In Österreich kann ich meine Tochter für eine 100%-tige Betreuung, d.h. fünf Tage die Woche, anmelden. Auch wenn wir die externe Betreuung nicht voll nutzen, hat sie dort immer einen Platz. Das hilft enorm bei der Flexibilität bei unvorhergesehenen Terminen.
Was würdest Du wiederum jungen Juristinnen und Juristen hierzu als Rat mitgeben wollen?
Ich glaube, dass man für sich die beste Lösung finden muss, die unter den gegebenen Umständen möglich ist. Es gibt einfach kein Schema X, das für alle passt. Man sollte zurückhaltend sein bei der Beurteilung, wie andere es gelöst haben. So wie man das home office entstigmatisieren muss (die Frage „wo bist du denn gerade“ ist absolut überflüssig und irrelevant), sollte es mehr Offenheit geben für die unterschiedlichen Lösungsmodelle von anderen.
Auch Männer können in Österreich seit März 2017 bis zu einem Monat Vaterschaftsurlaub nehmen. Wird dies von den Anwälten auch tatsächlich genutzt?
Es wird mehr und mehr genutzt – zum Glück! Denn diese Anfangszeit mit einem Neugeborenen ist sehr viel angenehmer und stressfreier, wenn man zu zweit ist. In dieser Hinsicht ist der Vaterschaftsurlaub eine sehr begrüssenswerte Entwicklung! Für die längerfristige Karriereplanung bringt es den Frauen jedoch nur etwas, wenn Väter einen Teil der Betreuung übernehmen. Das wird durch den Vaterschaftsurlaub allein nicht gelöst.
Was denkst Du wäre wichtig, um eine Karriere in einer Wirtschaftskanzlei für beide Partner bzw. Eltern zu ermöglichen?
Teilzeit und die Anerkennung von Teilzeitleistung auf dem Karriereweg – eine aktive Förderung von Teilzeit, nicht „nur“ die Ermöglichung. Es sollte nicht dauernd gesagt werden, man ermögliche zwar Teilzeit, schätze es aber sehr, wenn alle 100 % der Zeit da seien. Das passt nicht zueinander. Es sollte hingehen zu einem Modell, in dem der Grund für die Teilzeit nicht wichtig ist – ob es mehr Zeit fürs Klavierspielen oder die Betreuung von Familienmitgliedern ist – und der Wunsch nach Teilzeit geschlechterübergreifend mehr akzeptiert wird. Ich hoffe sehr, dass es sich mit der Generation Y mehr dahin entwickelt, einfach weil mehr Menschen ihre Freizeit anders wertschätzen.
Welche Juristin hat dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?
Nathalie Voser. Sie hat schon zu einer Zeit sehr viel erreicht, als die Bedingungen für Juristinnen noch sehr anders waren.
Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Du Dir dafür genommen hast!
Hamburg/Tschechien, 6. Februar 2019. Das Interview führte Charlotte Rosenkranz.
* Anm. d. Red.: Als das Interview geführt wurde, war Eliane Fischer, LL.M. noch Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien.
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