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Dr. Martha Niquille

Bundesrichterin Dr. Martha Niquille im Porträt

"Zwar ist es gut, sich zu hinterfragen, aber manchmal muss man einfach auch ins kalte Wasser springen."

Bundesrichterin Dr. Martha Niquille, Präsidentin des Bundesgerichts*, über den Weg ans Bundesgericht und die Aufgaben und Herausforderungen als Bundesrichterin und Vizepräsidentin.

Frau Bundesrichterin Niquille, Sie haben nach dem Studium promoviert und waren einige Jahre als Anwältin sowie als Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen tätig. Was hat Sie dazu bewogen in den Richterberuf zu wechseln?

 

Ich wurde schon während meiner Zeit als Anwältin zur nebenamtlichen Richterin an das Kantonsgericht St. Gallen gewählt und konnte deshalb zumindest die Anwaltstätigkeit und die richterliche Aufgabe etwas vergleichen. Ich hätte mir auch eine Laufbahn in der Advokatur vorstellen können. Beides ist interessant, aber auf unterschiedliche Weise. An der Richtertätigkeit finde ich sehr befriedigend, dass man einem Problem wirklich auf den Grund gehen kann und nicht einseitig einen Standpunkt vertreten muss. Jetzt auf der Stufe Bundesgericht kommt wesentlich hinzu, dass ich grundsätzliche Fragen mitentscheiden kann, was ich als sehr bereichernd und herausfordernd empfinde. Dafür ist es eine manchmal sehr einsame Arbeit. Die Anwaltstätigkeit ist lebendiger und man kann Probleme aktiv angehen, nicht erst wenn sie zum Rechtsfall geworden sind. Ich hätte mir damals auch eine wissenschaftliche Karriere vorstellen können. Letztlich waren es mehr die Umstände, die den Ausschlag gaben. Ich wurde verhältnismässig früh als ordentliche Richterin für das Kantonsgericht angefragt und ich musste mich entscheiden; unsere Söhne waren noch sehr klein und man ermöglichte mir (trotz damals noch fehlender gesetzlicher Grundlage), mein Pensum für einige Jahre auf 80 % zu reduzieren. 

Sie waren über 15 Jahre am Kantonsgericht St. Gallen Richterin und wurden im Oktober 2008 zur Bundesrichterin gewählt. Was ist aus Ihrer Sicht der Hauptunterschied zwischen der Arbeit am Bundesgericht und an einem der untergeordneten Gerichte?

Ich war – ausser für das Anwaltspraktikum – nie an einem erstinstanzlichen Gericht tätig. Daher will ich mich dazu nicht äussern. Im Vergleich zu den oberinstanzlichen Gerichten der Kantone ergibt sich der Hauptunterschied natürlich daraus, dass das Bundesgericht nur Rechtsfragen prüft, die kantonalen Gerichten aber auch den Sachverhalt. Das führt dazu, dass man am kantonalen Gericht mehr "mitten im Fall" ist. Man kann auch Vergleichsverhandlungen führen, was am Bundesgericht nicht mehr vorkommt. Andererseits fehlt eben – wie schon erwähnt – die Möglichkeit, wirklich abschliessend grundsätzliche Fragen mitzuentscheiden und damit auch zur Rechtsfortbildung beizutragen. Auf der praktischen Ebene war für mich im ersten Moment überraschend, wie viel hilfreicher die IT-Recherchemöglichkeiten hier am Bundesgericht im Vergleich zur seinerzeitigen Situation am Kantonsgericht sind. Das ist angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellung aber auch eine Notwendigkeit. 

Haben Sie Ihr Amt am höchsten Schweizer Gericht bewusst angestrebt und sich auf die Wahl spezifisch vorbereitet? Wenn ja, wie?

Wenn sie mich damit fragen, ob es immer mein Ziel gewesen sei, Bundesrichterin zu werden, dann: Nein. Solange unsere Söhne noch in der Schule waren, wollte ich nicht kandidieren. Lausanne ist für jemanden aus der Ostschweiz mit Familie eben schon sehr peripher (und umgekehrt). Als ich mich dann dazu entschieden hatte und absehbar war, dass eine Stelle frei werden könnte, habe ich nur eine Massnahme getroffen: Ich habe begonnen, meine Sprachkenntnisse in den Landessprachen, namentlich in Französisch, aufzubessern. Wir bearbeiten zwar bekanntlich unsere eigenen Fälle in der Muttersprache, wirken aber in Fällen mit, die in anderen Landessprachen beurteilt werden. Das ist nicht zu unterschätzen. 

Seit 2016 sind Sie Vizepräsidentin des Bundesgerichts, Ende 2018 wurden Sie für weitere zwei Jahre in dieser Funktion einstimmig wiedergewählt. Wie sieht Ihr Arbeitsalltag in dieser Rolle aus?

Ich schätze, dass ich etwa zu 70-80 % nach wie vor Richterin bin. Die Arbeit als Vizepräsidentin wirkt sich nicht jeden Tag aus. Manchmal kann ich tagelang ohne Unterbruch an einem Fall arbeiten. Die Verwaltungskommission (administratives Leitungsgremium des Bundesgerichts), der neben dem Bundesgerichtspräsidenten und mir noch ein dritter Richter angehört, tagt etwa alle drei Wochen. Wichtig sind auch unsere Kontakte mit den Kommissionen des Parlaments. Gerade im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgerichtsgesetzes, die gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung ist, war das mit relativ viel Aufwand verbunden; unter anderem mussten der Bundesgerichtspräsident und ich den Standpunkt des Bundesgerichts in Anhörungen vor den Rechtskommissionen der Räte vertreten. Zu unseren Aufgaben gehören weiter die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes (Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht), der Austausch mit dem schweizerischen Anwaltsverband und schliesslich die internationalen Kontakte. Das Bundesgericht als oberstes Gericht der Schweiz vertritt die schweizerische Justiz namentlich in zwei frankophonen Organisationen der Justiz und bei Konferenzen z.B. im Rahmen des Europarats. Ausserdem pflegen wir in unregelmässigem Abstand den Kontakt mit den Höchstgerichten unserer Nachbarländer.

Bei der Bundesrichterwahl nimmt die Vereinigte Bundesversammlung Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien, d.h. die Parteizugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle. Sie sind Mitglied der Christlichdemokratischen Volkspartei. Ist dieser politische Hintergrund nur für die Wahl oder auch in Ihrer täglichen Arbeit von Bedeutung?

Für meine tägliche Arbeit als Richterin in der ersten zivilrechtlichen Abteilung ist es nicht von Bedeutung, dass ich Mitglied der Christlich-demokratischen Volkspartei (CVP) bin. Aber natürlich - und darauf spielen Sie mit Ihrer Frage wohl an - ist jede Richterin und jeder Richter Produkt ihrer Herkunft, ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung. Ich denke, dass ich mich mit meiner Herkunft aus der ländlichen Ostschweiz z.B. von meiner Kollegin aus der Stadt Genf unterscheide, obwohl wir beide Mitglieder der CVP sind. Die Berücksichtigung des politischen Proporzes soll die demokratische Legitimation des Bundesgerichtes gewährleisten und letztlich auch die Vielfältigkeit unseres Landes wiederspiegeln. Für meine tägliche Arbeit in der Abteilung ist aber vor allem die Leistungsfähigkeit der Mitglieder des Spruchkörpers und deren Bereitschaft, in der Zusammenarbeit tragfähige Lösungen zu finden, entscheidend.

Aktuell steht die Frage im Raum, ob es für die Wahl der Bundesrichterinnen und -richter ein anderes Verfahren geben sollte. Denken Sie, dass sich hierin ein Zeichen für den Wunsch nach grösserer Diversität des Bundesgerichtes zeigt?

Damit sprechen Sie die sog. Justizinitiative an. Diese wurde ja erst gerade eingereicht. Bevor die eigentliche politische Diskussion darüber stattgefunden hat, ist es schwierig zu beurteilen, welche konkreten Wünsche die Unterzeichnenden damit verbinden. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen. Eine Mitarbeiterin unserer Cafeteria erzählte, dass sie die Initiative auch unterzeichnet habe. Auf die Frage weshalb, antwortete sie, sie habe natürlich das Bundesgericht unterstützen wollen. Worin diese Unterstützung konkret bestehen soll, war ihr aber nicht klar.

Was zeichnet Ihrer Meinung nach eine gute Richterin bzw. einen guten Richter aus?

Die Antwort fällt etwas unterschiedlich aus, je nachdem, in welcher Instanz und in welchem Gebiet man tätig ist. Als erstinstanzliche Familienrichterin beispielsweise spielt sicher die Fähigkeit eine ganz grosse Rolle, zuhören zu können. Allgemein würde ich sagen: natürlich gute Fachkenntnisse und klares analytisch-strukturiertes Denken sowie eine präzise schriftliche Ausdrucksweise. Und wenn man nicht als Einzelrichter, sondern in einem Spruchkörper urteilt, ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und auf die Standpunkte der anderen eingehen zu können, ganz wichtig.

Die Richtertätigkeit wird oft mit Planbarkeit und Flexibilität assoziiert. Gibt es Ihrer Ansicht nach Faktoren im Richterberuf, die Familie und Karriere leichter vereinbar machen als in einem juristischen Beruf in der Privatwirtschaft?

Wie es heute in den juristischen Berufen der Privatwirtschaft ist, vermag ich nicht wirklich zu beurteilen. Aber als ich begonnen habe, spielten die beiden von Ihnen erwähnten Aspekte auf jeden Fall eine grosse Rolle. Als Anwältin war der Druck insbesondere von Seiten der Klienten (ich war kaum forensisch tätig) gross, manchmal sehr kurzfristig Vorschläge/Lösungen zu präsentieren, sodass eine Planung auch nach den Bedürfnissen der Familie schwierig erschien. Als Richterin, vor allem in den oberen Instanzen, ist man hauptsächlich schriftlich tätig. Dies und die Tatsache, dass man auf die Terminfestlegung von Beratungen/Verhandlungen Einfluss nehmen kann, erleichtert die Vereinbarkeit natürlich. Ich habe damals jeweils immer den ganzen Samstag gearbeitet und mein Mann hat dann die Kinder betreut, sodass ich während der Woche zusammen mit der für die ersten Jahre zugestandenen Reduktion des Pensums auf 80 % eine recht grosse Flexibilität hatte. Unter anderem diese Vorteile des Richterberufs haben m.E. in den letzten Jahren zu einer starken Verweiblichung unseres Berufs geführt, vor allem in den unteren Instanzen. Das erachte ich als problematisch. Man sollte versuchen, in jedem Beruf ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu haben. 

Haben Sie in Ihrer über 30-jährigen Tätigkeit als Richterin eine Veränderung der Arbeitsweise am Gericht festgestellt, welche sich positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt?

Die Ermöglichung von Teilzeitarbeit hat die Vereinbarkeit natürlich erleichtert. Auch IT-Infrastrukturen, mit denen man von ausserhalb des Hauses auf die Datenbanken zugreifen kann, helfen. 

Würden Sie sagen, dass Teilzeitarbeit den Karriereweg in der Justiz verlangsamt oder die Aufstiegschancen verringert?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, weil ich nicht weiss, welches letztlich die ausschlaggebenden Überlegungen der Wahlkörper sind. Es kommt wohl auch auf das Ausmass der Reduktion an. Grundsätzlich erscheinen mir geringe Pensen (z.B. 50 %) über einen längeren Zeitraum eher problematisch. Persönlich habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass ich bei weniger als 80 % kein Abteilungspräsidium hätte übernehmen können, was im Hinblick auf die Erfahrung sehr schade gewesen wäre und wohl auch meine Stellung im Gericht geschwächt hätte.

Zurzeit sind am Bundesgericht 15 Richterinnen und 23 Richter tätig. Die Liste der ehemaligen Bundesrichterinnen und -richter zählt 234 Personen, davon weniger als 10 Frauen. Woran liegt es Ihrer Ansicht nach, dass Frauen in dieser Position, trotz offensichtlichen Fortschritten, immer noch untervertreten sind?

Wenn Sie die letzten viereinhalb Jahre (seit 1.1.2015) anschauen, haben die Frauen die Männer überholt. Von in dieser Zeit insgesamt acht neu gewählten Mitgliedern des Bundesgerichts waren fünf Frauen und drei Männer. Es ist also schlicht eine Frage der Zeit, bis die Zahlen ausgeglichen sein werden. Ein anderer Aspekt ist aber, dass von den erwähnten fünf Frauen deren drei keine Kinder haben und die andern beiden in einem Zeitpunkt gewählt wurden, als ihre Kinder schon erwachsen bzw. beinahe erwachsen waren. Es ist eben für eine Frau (oder einen Mann) mit noch kleinen oder schulpflichtigen Kindern angesichts der peripheren Lage von Lausanne kaum möglich, hier als Richterin tätig zu sein, wenn wegen der Berufstätigkeit des Partners/der Partnerin ein Umzug nicht in Frage kommt. 

Als Bundesrichterin und noch dazu Vizepräsidentin des Bundesgerichts sind Sie klar ein Vorbild für junge Juristinnen. Was würden Sie Juristinnen raten, die sich eine Karriere in der Justiz vorstellen können?
 

Ich sehe mich nicht unbedingt als Vorbild. Jedenfalls habe ich meinen Weg in der Justiz nicht gemacht mit der Vorstellung, ein Vorbild für junge Juristinnen zu sein. Ich glaube, es gibt auch kein "Geheimrezept" für eine Karriere in der Justiz. Einiges hängt von Zufällen, vom richtigen Zeitpunkt ab. Es braucht auch Personen, die einen fördern und Möglichkeiten aufzeigen, sich zu beweisen. Gelegenheiten, die sich bieten, muss man dann aber auch packen. Gerade bei Frauen habe ich manchmal gesehen, dass sie sich eine Herausforderung nicht zutrauten. Zwar ist es gut, sich zu hinterfragen (gerade auch als Richterin), aber manchmal muss man einfach auch ins kalte Wasser springen.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

Frau Nicoletta della Valle, die Direktorin des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Ich finde es nach wie vor aussergewöhnlich, dass eine Frau in diesem Amt ist. Dafür braucht es viel Energie, Mut und Unerschrockenheit. Sie hat zudem einen recht bewegten Lebenslauf und war zwischendurch auch stellvertretende Direktorin der psychiatrischen Klinik Waldau in Bern. 

Vielen Dank für das spannende Interview und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Zürich / Bern, 19. September 2019. Frau Bundesrichterin Niquille beantwortete das Interview schriftlich. Die Fragen stellte Nadine Pfiffner.
*Anm. d. Red.: Als das Interview geführt wurde, war Dr. Niquille noch Vizepräsidentin des Bundesgerichts.

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