Prof. Dr. Nathalie Voser, LL.M. im Porträt
"Es braucht mehr von beiden Seiten."
Prof. Dr. Nathalie Voser, LL.M., Partnerin bei Schellenberg Wittmer*, über ihren Weg zur Partnerschaft in einer Wirtschaftskanzlei, ihre Arbeit als Schiedsrichterin und die Freude am wissenschaftlichen Arbeiten.
Frau Voser, Sie sind 2001 Partnerin bei Schellenberg Wittmer geworden. Was waren für Sie auf dem Weg dahin die grössten Herausforderungen?
Während meiner Zeit als Mitarbeiterin begann ich meine Habilitation zu verfassen (von 1999 bis 2005). Nach einer Anfangsphase, in welcher ich etwas mehr Zeit hatte, arbeitete ich immer 80 % neben dem Verfassen der Habilitation. Zudem hatte ich ein halb-jähriges Kind, als ich die Habilitation für die Publikation überarbeitete (2006). Das war eine sehr anstrengende und herausfordernde Zeit.
Neben dieser selbst auferlegten Herausforderung gab es wenige Hürden auf meinem Weg zur Partnerschaft. Dies lag vielleicht daran, dass ich das nötige Rüstzeug mitbrachte (einen sehr guten Universitätsabschluss) und die "richtige" Kanzlei gewählt hatte. Ich suchte Schellenberg Wittmer aus etwa zehn Kanzleien aus, bei welchen ich Interviews führte und wäre z.B. nicht in eine Kanzlei gegangen, welche keine Frau in der Partnerschaft hatte. Dadurch schieden im Jahr 1994 schon einige Kanzleien aus. Ich hatte auch bewusst gebeten, mit Partnerinnen sprechen zu können.
Sie sind als Parteivertreterin und Schiedsrichterin in internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsverfahren vor allem im Bereich Construction und Energy tätig. Wie haben Sie die Schiedsgerichtsbarkeit und diesen Industriesektor für sich entdeckt?
Ich muss vorausschicken, dass ich ein naturwissenschaftliches Abitur gemacht habe und schon immer ein Flair für technische Themen hatte. Als erstes wollte ich daher Medizin studieren, etwas später Bauingenieurwissenschaften. Ich hatte also schon zu Studienzeiten ein Interesse für die Baubranche. Das „Tangible“ an solchen Fällen gefällt mir sehr gut und ich liebe es auch, mich mit technischen/wissenschaftlichen Problemen auseinanderzusetzen. Als Parteivertreterin finde ich zudem den Austausch mit den Ingenieuren immer sehr interessant und bereichernd.
Das Glück wollte es, dass ich vor etwa 15 Jahren auch in meinem Beruf als Anwältin in diesen Industriesektor reingekommen bin, weil ich gute Kontakte zu einem grossen deutschen Unternehmen hatte. Etwa im Jahr 2006 erhielt ich von diesem Unternehmen erste Mandate anvertraut. Diesen Mandaten folgten weitere. Dies war auch die Zeit, als der Energiesektor und vor allem der Bau von Gasdampfturbinenkraftwerken weit verbreitet waren. Dies hat zu vielen Streitigkeiten und Schiedsverfahren geführt, insbesondere zwischen den Generalunternehmen und den Subunternehmern.
Neben Ihrer Tätigkeit als Anwältin sind Sie seit 2005 Privatdozentin und seit 2014 Titularprofessorin an der Universität Basel. War es schon immer Ihr Ziel, Praxis und Lehre miteinander zu verbinden?
Nein, im Gegenteil: Während meiner Studienzeit in Basel war ich überhaupt nicht angetan vom universitären Studienbetrieb. In der Schweiz gibt es keine Zulassungsbeschränkung zum rechtswissenschaftlichen Studium und das Interesse der Studierenden an der Materie ist sehr “gemischt”. Ich fühlte mich als engagierte und ehrgeizige Studentin eher als Aussenseiterin in der grossen Masse. Zudem erlebte ich als Vertreterin des Mittelbaus die Ernennung einer Nachfolge für eine Privatrechtsprofessur und ich war alles andere als überzeugt von der “politischen” Färbung des Prozesses.
Das Interesse an der Lehre und dem Unterrichten kam erst während meines LL.M. Studiums an der Columbia University in New York. An dieser herausragenden Universität war das Studium eine völlig “andere Welt”. Die Mehrheit der Studierenden war während der Vorlesung interessiert und engagiert und hat partizipiert. Ich werde den Moment nie vergessen, als mir ein Mitstudent nach der Vorlesung für die spannenden Fragen und Stunde dankte!
Was gefällt Ihnen an der wissenschaftlichen Arbeit und insbesondere an Ihrer Rolle als Professorin?
Ich schätze den Austausch mit den Studierenden während der Vorlesung und auch die internationale Atmosphäre in meinen Vorlesungen über die Schiedsgerichtsbarkeit, die ich auf Englisch halte. Bei anderen Vorlesungen im Bereich des Obligationenrechts kann ich meine Fälle und Erfahrung aus der Praxis einbringen. Diese Verbindung finde ich spannend und es wird mir immer wieder von Studierenden bestätigt, dass gerade der Einbezug der Praxis sehr geschätzt wird.
Aus Ihrer Perspektive als Partnerin in einer grossen Wirtschaftskanzlei: Würden Sie jungen Juristinnen und Juristen das Verfassen einer Dissertation empfehlen?
Aus meiner persönlichen Perspektive ist das ein klares „ja“; allerdings nur, wenn ein genuines Interesse daran sowie die Lust und Freude, sich vertieft mit einem Thema auseinanderzusetzen, besteht.
Dadurch beweist ein junger Jurist/eine junge Juristin, dass er/sie die Geduld aufbringen kann, sich in ein Thema zu vertiefen und bereit ist, viele (einsame) Stunden damit zu verbringen. Auch die Struktur eines Themas und das Verfassen eines akademischen Textes lernt man beim Verfassen einer Dissertation. Aus der Sicht einer Wirtschaftskanzlei ist diese Empfehlung wohl weniger klar und ist bei der Anstellung jedenfalls nicht Match entscheidend.
Frau Voser, Sie haben einen Sohn. Wie vereinbaren Sie die Kinderbetreuung mit Ihren vielseitigen Tätigkeiten?
Ich empfand die Kinderbetreuung eigentlich nie als ein Problem. Unser Sohn besuchte ab etwa fünf Monaten die Krippe. Man weiss heute aus vielen pädagogischen Studien, dass dies die Entwicklung des Kindes grundsätzlich nicht beeinträchtigt, denn Kinder können zu mehr als zwei Personen eine sog. "positiv-affektive" Beziehung aufbauen. Wichtig ist dabei das Vertrauen vom Kind zu den Eltern und anderen Erziehungspersonen und dies hängt nicht von der Anzahl Stunden ab, die man miteinander verbringt. Ab dem vierten Lebensjahr ging er in eine Ganztagesschule, die eine Betreuung vom Morgen bis in den frühen Abend anbot. Daneben hatten wir eine Kinderfrau, die einen Tag abdeckte und einspringen konnte, wenn er krank war. Etwas problematischer waren die vielen Schulferien, aber mit dem Freizeitangebot, der Flexibilität unserer Arbeit (örtlich und zeitlich) und dem Aufteilen mit meinem Mann war/ist auch das nicht wirklich ein Problem.
Wie gut lassen sich Ihrer Meinung nach das in Grosskanzleien dominierende Abrechnungssystem nach Zeit (billable hours) und das Bestreben sowohl Partnerin/Partner zu werden als auch Familie zu haben in Einklang bringen?
Es geht nicht um das Abrechnungssystem, sondern um die Anforderungen, welche von den Grosskanzleien an ihre Mitarbeiter und Partner und Partnerinnen gestellt werden. Es ist also nicht die Tatsache, dass man nach billable hours bemessen wird, sondern die erwartete Höhe der billable hours, welche problematisch sein könnte.
Ich muss aber betonen, dass dies nicht grundsätzlich "problematisch" ist, denn wie oben schon geschrieben, "leidet" ein Kind nicht unter der Fremdbetreuung. Davon bin ich überzeugt. Problematisch wird die Anforderung nur dann, wenn man als Mutter den Wunsch verspürt oder den Anspruch hat, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen, als ein 100 % Job zulässt. Hier liegt heute m.E. die Krux und ich finde, Mütter müssen auch ehrlich sein und sollten die "Schuld" nicht nur bei den Kanzleien suchen. Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob dieser Wunsch nicht sozial adäquat ist und die arbeitende Gesellschaft sich dem anpassen müsste, wie das in den nordischen Ländern ‒ so wie ich das beurteilen kann ‒ schon zeitweise passiert ist.
Denken Sie, dass flexible Arbeitsmodelle, wie Teilzeitarbeit, Home Office oder Job-Sharing, für Anwältinnen und Anwälte mit Kindern hierbei eine Hilfe sein können?
Leider nur sehr beschränkt; da darf man sich als Anwältin oder Anwalt keine Illusionen machen. Die Klienten sind sehr kostenbewusst und das kostengünstigste Modell ist dasjenige, bei welchem eine (oder nur wenige) Person(en) der Know-How Träger ist und 100 % zur Verfügung steht. Andere Modelle, wie Job-Sharing, würden bedeuten, dass mehrere Leute über den Fall Bescheid wissen müssen, da man sich ansonsten die Arbeit nicht aufteilen könnte. Das erhöht aber wiederum die Kosten beträchtlich, da zwei Personen alle Information ansammeln müssen, E-Mails lesen usw. Es ist nicht so, vereinfacht gesagt, wie in einer Arztpraxis, in welcher sich die Ärzte die Krankengeschichte und damit den Patienten übergeben können. Teilzeit ist bei fristgebundenen Arbeiten ebenfalls schwierig und nur sehr beschränkt möglich. Die Fristen, welche z.B. die Schiedsgerichte ansetzen, sind manchmal sehr kurz (2-3 Tage). Wenn also der/die Know-how Träger/Trägerin z.B. nur drei Tage arbeitet, ist das fast nicht kompatibel.
Was machen Sie als verantwortliche Partnerin, die mit vielen Fällen „jongliert“, wenn der/die managing associate seinen/ihren Familientag hat und es sich nicht um ein Mandat handelt, bei welchem ein anderes Teammitglied die fristgebundene Arbeit erledigen kann?
Was hilft, jedenfalls mir, ist die Möglichkeit von zu Hause aus voll arbeitsfähig zu sein. So kann ich zusammen mit meiner Familie um ca. 19:30 Uhr zu Abend essen und danach von zu Hause aus arbeiten. Dies machen viele arbeitende Mütter, die ich kenne.
Es macht zumindest aus organisatorischer Hinsicht für eine Kanzlei keinen Unterschied, ob eine Anwältin/ein Anwalt aufgrund eines LL.M.s oder wegen Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub für ein Jahr abwesend ist. Stimmen Sie dieser Aussage zu?
Ja, da stimme ich überein. Mutterschafs- oder Vaterschaftsurlaube sind für jedes Mandat und den Mandanten (ausser ein Fall geht gerade zu Ende) disruptiv, aber man „organisiert“ sich.
Idealerweise kann frau ihren Job machen, ohne dass ihr Geschlecht eine Rolle spielt. Haben Sie im nationalen oder internationalen Kontext Situationen erlebt, in denen das anders war und wie haben Sie reagiert?
Ich habe als junge Anwältin Mitte 90er Jahre ein paar Mal erlebt, dass ich für die Assistentin des Senior Partners, dem ich zuarbeitete, gehalten wurde. Ich war jeweils zu verblüfft, um zu reagieren. Ansonsten habe ich keinerlei Unterschiede festgestellt. In den letzten Jahren wurden gerade im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit seitens der Schiedsgerichtsinstitutionen die Frauen als Schiedsrichterinnen stark gefördert. Das war/ist eine Chance für viele Frauen.
2019 hat Schellenberg Wittmer gleich 4 Frauen zu Partnerinnen ernannt. Insgesamt beträgt der Frauenanteil in den Partnerschaften der schweizerischen Grosskanzleien aber nur ca. 7-15%. Was sind Ihrer Ansicht nach die Gründe hierfür?
Der Frauenanteil auf Partnerebene bei Schweizer Kanzleien ist in der Tat sehr tief und wir sind als Kanzlei sehr froh, dass wir junge weibliche Talente hatten, welche Partnerinnen werden wollten und uns so an die Spitze bringen konnten ‒ auch wenn mit sehr tiefen Zahlen.
Es liegt schon länger nicht mehr daran, dass die Kanzleien dies nicht fördern, im Gegenteil. Der Grund liegt m.E. darin, dass die existierenden Strukturen einen zu hohen Preis (konkret: wenig Zeit mit den Kindern/Familie) abverlangen und die Frauen oft nicht bereit sind, diesen Preis zu bezahlen. Es braucht mehr von beiden Seiten. Die Kanzleien müssen versuchen, die Strukturen zu ändern (z.B. indem Mindereinnahmen in Kauf genommen oder durch tiefere Kosten kompensiert werden), und die Frauen müssen realisieren, dass nicht alles möglich ist und ein hoher Einsatz, jedenfalls im Bereich „Dispute Resolution“, in der Natur der Sache liegt.
Die Vorteile geschlechtergemischter Teams und der Kompetenzverlust durch Frauen, die als erfahrene Associates/Counsel Kanzleien verlassen, könnten das Thema Frauen in der Partnerschaft für Kanzleien zu einem wirtschaftlichen Anliegen machen. Wie sehen Sie dies?
Ja, wenn Sie unter „wirtschaftlichem Anliegen“ meinen, dass die Kanzleien bereit sind auch finanziell etwas zu investieren. Allerdings sind m.E. heute nicht primär die Kanzleien „das Problem“, sondern externe Faktoren wie die hohen Anforderungen der Klienten und deren Kostendruck.
Heutzutage werden zahlreiche speziell auf Frauen zugeschnittene Kompetenzbildungsworkshops und Mentoring-Programme angeboten, um die Karriereentwicklung von Frauen gezielt zu fördern. Wie stehen Sie zu diesem Ansatz?
Hierzu kann ich nicht viel sagen, denn ich habe nie einen solchen Workshop oder ein solches Programm miterlebt. Grundsätzlich halte ich es aber für wichtig, dass Frauen mehr Vertrauen in ihre Fähigkeiten haben und dies auch gegen aussen zum Ausdruck bringen. Wenn solche Workshops also auf Selbstvertrauen und sicheres Auftreten ausgerichtet sind, kann dies nur positive Effekte haben.
Welche Qualitäten muss Ihrer Meinung nach eine Anwältin aufweisen, damit sie zur Partnerin in einer grossen Wirtschaftskanzlei aufsteigen kann?
Die gleichen wie ein Anwalt: Freude an der Arbeit mit Klienten, hohe Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, ausgezeichnete juristische Fähigkeiten, gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift, sehr gute Englischkenntnisse, Potential ihren eigenen Business Case aufzubauen.
Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?
Schwierig, erst recht im deutschsprachigen Raum. Ich denke diese Generation kommt erst noch und ich und meine gleichaltrigen Kolleginnen gehören etwas zu den Vorreiterinnen. Ich war aber öfters von Vera van Houtte (Belgien, Schiedsrichterin) sowie Lucy Reed (Singapur/USA, früher Partnerin bei Freshfields, nun Schiedsrichterin) inspiriert.
Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!
Zürich, 14. Oktober 2019. Prof. Dr. Voser hat das Interview schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Nadine Pfiffner.
* Anm. d. Red.: Als das Interview geführt wurde, war Prof. Dr. Nathalie Voser, LL.M. noch Partnerin bei Schellenberg Wittmer.
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