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Rena Zulauf

Dr. Rena Zulauf, LL.M., im Porträt

"Ich kann nur alle Frauen aufrufen: Exponiert euch und sagt etwas zu den Themen, in denen ihr etwas zu sagen habt!"

 

Dr. Rena Zulauf, LL.M., Gründungspartnerin bei Zulauf Partner, über Herausforderungen ihrer Tätigkeit im Medienrecht, Erfahrungen als selbstständige Rechtsanwältin und den Mut, sich öffentlich zu äussern.

Frau Zulauf, Sie waren in Ihrer Berufstätigkeit nicht nur als Anwältin im Medien- und Kommunikationsrecht tätig, sondern auch Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen und sind Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Netzneutralität. Was begeistert Sie an diesem Fachbereich?

 

Ich hatte immer eine Faszination für die Kommunikation, schon als Schülerin hat sie mich ergriffen. Das Jus-Studium habe ich gewählt, weil ich verstehen wollte, wie unsere Gesellschaft funktioniert. Nach dem Studium habe ich mich dann auf den Teilaspekt der Kommunikation fokussiert. Die Kommunikation hat mich immer elektrisiert. Kommunikation ist alles. Kommunikation hält uns als Gesellschaft zusammen, kann uns aber auch als solche entzweien. Kommunikation kann ganz viel Positives bewirken, kann aber auch missbraucht werden. Wenn man Jus studiert, beschäftigt man sich auch immer mit Missbrauch, Grenzüberschreitungen und Gesetzesverletzungen. Mich hat der Machtmissbrauch bei der Kommunikation insbesondere interessiert. So kam eins zum anderen und ich bin beim Medienrecht gelandet.

Inwiefern hat sich Ihre Tätigkeit mit der zunehmenden Bedeutung des Internets verändert?

Ein halbes Jahr vor Abschluss meines Studiums kamen die ersten Medienberichte über das Internet in Umlauf. Die neuen Möglichkeiten globaler Vernetzung, die sich damals schon abzeichneten, haben mich in meiner Wahl des Medienrechts nochmals bestätigt. In der digitalen Welt werden nach wie vor dieselben gesetzlichen Grundlagen angewendet wie schon in der analogen, namentlich – wenn es um das Thema Diffamierung geht – Art. 28 ZGB, Art. 173 ff. StGB und Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG. Die wesentliche Veränderung aufgrund des Internets ist diejenige, dass Neuigkeiten von gestern nicht nur von gestern sind. Noch in den 90er Jahren sagte man, nichts sei so alt wie die Zeitung von gestern. Das ist heute anders. Das Internet vergisst nicht. Das Internet kann Menschen durch eine ungerechtfertigte Berichterstattung nachhaltig negativ stigmatisieren.

Sie sind bereits seit über 20 Jahren im Medienrecht tätig. Wie hat sich die Kommunikation und Darstellung von Inhalten/Personen in der Öffentlichkeit verändert und vor welche (rechtlichen) Herausforderungen werden wir in nächster Zukunft, Ihrer Meinung nach, gestellt werden?

Eine wesentliche Veränderung ist die Personalisierung. Mit der Personalisierung geht in der Medienberichterstattung auch eine Skandalisierung und Moralisierung einher. Letztere, die Moral, müssen wir als Anwältinnen und Anwälte ganz klar vom Recht trennen. Recht und Rechtsprechung setzen Grenzen dort, wo wir uns als Gesellschaft im demokratischen Prozess geeinigt haben. Die Moraldebatten gehören nicht zu unseren Aufgaben als Justizvertreter.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Eine Frage, welche die Medien z.B. beschäftigt, ist die  Veröffentlichung von Bildmaterial nach Terroranschlägen. Darf man tote Menschen, z.B. Kinder, die Opfer eines Terroranschlages geworden sind, zeigen, z.B. um das Ausmass eines solch schrecklichen Angriffes darzustellen? Hier kommen wir meines Erachtens an die Grenzen des Rechts. Wir kommen in eine Fragestellung hinein, die vom Recht weder beantwortet werden kann, noch beantwortet werden soll. Bei dieser und ähnlichen Fragen hat eine gesellschaftliche Debatte stattzufinden. Das Recht kann unterstützend helfen, in dem es sagt, wir kennen den Privatsphärenschutz und Sterben ist grundsätzlich ein privater, intimer Vorgang. Ob wir solche Bilder indessen in den traditionellen, meinungsbildenden Medien veröffentlicht haben wollen, ist eine ethische Frage, die von uns allen als Gesellschaft und nicht vom Recht beantwortet werden soll. Das Moralische gehört meines Erachtens in den gesellschaftlichen Diskurs und nicht in die Justizverfahren. Die Rechtsprechung ist nicht dazu da, Moraldebatten zu führen oder zu lösen. Das ist im Kern die Errungenschaft und das Kennzeichen der Aufklärung: Moral und Staat sind zu trennen.

Vor der Gründung der Kanzlei Zulauf Partner arbeiteten Sie wie viele Berufseinsteiger in einer der Wirtschaftskanzleien in Zürich. Was war ausschlaggebend für Ihre Entscheidung, sich selbstständig zu machen als Rechtsanwältin?

Ich habe mich selbstständig gemacht, weil ich in dieser Form ein hohes Mass an Unabhängigkeit, Freiheit und Flexibilität habe. Natürlich muss man sich im Markt behaupten. Selbstständigsein bedeutet denn auch genau das: "Selbst" und "ständig". Das ist manchmal ganz schön anstrengend. Aber man verfügt über ein hohes Mass an Autonomie und das ist sehr schön.

Was waren für Sie die wichtigsten Erfahrungen, die Sie aus dem Schritt in die Selbstständigkeit mitgenommen haben?

Das Wichtigste in Bezug auf die Arbeit mit Klienten ist: zuhören, zuhören, zuhören. Qualitativ hervorragende Arbeit ist selbstverständlich das A und O der Anwaltstätigkeit und ist vorausgesetzt. Wenn man zudem genau zuhört, kann man die Menschen, die einen aufsuchen, individuell verstehen und unterstützen. Jede Person hat andere Bedürfnisse und einen anderen Charakter. Aus diesem Grund will auch jede Person – aber auch jedes Unternehmen – unterschiedlich vertreten werden. Man muss die jeweilige Person, die vor einem sitzt bzw. das jeweilige Unternehmen, das einen aufsucht, reflektieren. Man muss Menschen mögen, damit man sie in der Folge optimal vertreten kann.

Sie sind die Gründerin und einzige Frau unter drei Partnern bei Zulauf Partner. War dies eine bewusste Entscheidung oder mangelt es schlicht an weiblichem Nachwuchs?

Es hat sich einfach so ergeben. Wir waren anfänglich zwei Frauen, welche die Kanzlei gegründet hatten. Meine Kollegin hat sich dann nach 10 Jahren entschlossen, einen anderen Weg zu gehen. Ich interessiere mich grundsätzlich für Genderfragen. Indessen habe ich Genderthemen nie zu einer Maxime in Bezug auf meine Arbeit als Medienrechtlerin erhoben.

Welche Herausforderungen haben sich Ihnen bei der Führung der Kanzlei gestellt?

Man muss anpacken – und sich auf einen Marathon einstellen. Man trägt schliesslich die Verantwortung für Klienten und Mitarbeiter. Das Schöne ist, dass man eine Perspektive hat und eine sinnvolle Tätigkeit ausübt.

Sie und Ihre Partner sind in verschiedenen Rechtsgebieten tätig und haben unterschiedliche berufliche Hintergründe. Wie gestaltet sich dadurch der fachliche Austausch?  

Wir haben uns bewusst so zusammengeschlossen. Wir sind alle wirtschaftsrechtlich ausgerichtet und wollten von Anfang an diverse Rechtsgebiete bearbeiten bzw. im Markt anbieten. Dadurch ergänzen wir uns und können uns gegenseitig unterstützen, wenn ein Klient eine Frage oder einen Fall in einem anderen Fachbereich hat. Ich empfinde dies als grossen Mehrwert.

Gab es für Sie Vorbilder für Ihren Werdegang, die Sie ermutigt oder inspiriert haben?

Nein. Ich hatte als junge Juristin oft nach weiblichen Vorbildern gesucht und sie leider nicht gefunden. Es gab einfach viel zu wenig Frauen in meiner Branche. Das hatte mich damals sehr betrübt. Im Übrigen hatte ich auch sonst keine einzelne Person als Vorbild. Also auch kein Mann. Ich habe mich schliesslich von verschiedenen Personen und verschiedenen Eigenschaften, die mir gefielen, inspirieren lassen.

Schliesslich habe ich bei meinen Entscheidungen immer versucht, zwei Elemente zu vereinen: Verstand und Intuition. Als ich anfing zu studieren, gab es keine Spezialisierung im Medienrecht. Mich interessierte die Kommunikation mit ihren positiven wie negativen Seiten. Ich bin diesem abstrakten Thema gefolgt und habe schliesslich sowohl die Tätigkeit als Anwältin als auch das Medienrecht erst mit der Zeit gefunden.

Insbesondere jungen Frauen wird häufig vermittelt, dass alles möglich und vereinbar ist, sofern sie sich nur genügend anstrengen. Was würden Sie jungen Juristinnen vermitteln wollen mit Hinblick auf ihren Berufsweg?

Wenn man die Vereinbarkeit möchte, ist es das Wichtigste, einen guten Partner an der Seite zu haben - oder eine gute Partnerin, für diejenigen, die mit einer Frau zusammenleben. Ein gutes privates Umfeld ist das A und O und trägt einen in der Regel auch in herausfordernden Situationen. Rückhalt findet man letztlich immer bei solchen Menschen, die einem gut tun.

Der Weg nach oben ist in der Tat anstrengend, das ist nicht wegzureden. Aber es soll einem auch eine gewisse Freude bereiten, wenn man sich auf diesen Weg begibt. Egal welchen Weg man wählt, man muss ihn authentisch und unerschrocken gehen. Wichtig ist, dass man sich nicht zurückzieht, wenn man auf Hürden trifft. Das ist eine Reaktion, die man viel öfters bei Frauen als bei Männern beobachtet. Man sollte stets für sich einstehen und nicht meinen, man müsse (gesellschaftliche) Erwartungen erfüllen.

Der Aufbau und die Pflege eines beruflichen Netzwerkes sind mit zeitlichem und persönlichem Aufwand verbunden. Besteht hierbei nach wie vor Nachholbedarf bzw. sind sich nach Ihrer Erfahrung Frauen der Bedeutung von solchen Netzwerken für ihr berufliches Fortkommen bewusst?

Es ist von Vorteil in unserem Beruf, wenn man Menschen mag! Man muss auf Menschen zugehen, zuhören und reden wollen – am besten bereits im Studium: in der Mensa, in den Vorlesungspausen, in der Bibliothek. Dann funktioniert eigentlich das Netzwerken von alleine. Ich finde es übrigens viel besser, wenn man in einem eins-zu-eins Kontakt zu anderen steht, anstatt sich nur flüchtig auf grossen Anlässen zu sprechen. Den Frauen, die kleine Kinder haben und die nicht oder nicht oft zu Abendveranstaltungen gehen können, empfehle ich die Lunchs: Man kann über Mittag wunderbar netzwerken und sehr interessante eins-zu-eins Gespräche führen. Das ist oftmals viel nachhaltiger und tiefgehender als ein kurzer Kontakt auf einem Abendanlass!

Denken Sie, dass die Anforderungen an Frauen für ein professionelles Auftreten in der Öffentlichkeit höher sind als an Männer, ihnen also Fehler weniger verziehen werden? Oder machen sich Frauen hierbei unnötig selbst Druck?

Die Anforderungen an eine Führungspersönlichkeit sind für Männer und Frauen gleich: Sie oder er soll durchsetzungsstark, entscheidungsfreudig, mässig emotional und risikofreudig sein. Bringt eine Frau all diese Anforderungen mit, scheint das aber vielen irgendwie doch nicht ganz geheuer zu sein. Bei Frauen wird ausserdem immer noch viel stärker auf das Äussere geschaut und auf die Erscheinung generell. Aber, wenn wir Frauen ohnehin schon mehr auffallen, sollten wir das auch auf eine intelligente Art und Weise nutzen können. Es ist aber immer unabdingbar, fachlich gut zu sein.

Sie nehmen regelmässig an dem Austausch in der Öffentlichkeit über den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten Einzelner teil und exponieren sich dadurch ebenfalls. Haben Sie hierbei auch schon negative Erfahrungen gemacht und wie sind Sie damit umgegangen?

Ich finde, man soll sich engagieren und sich in den Themen einbringen, in denen man etwas zu sagen hat und etwas beitragen kann. Dass einen nicht alle mögen, gehört einfach dazu und da muss man drüberstehen.

Denken Sie, dass diese Distanzlosigkeit der öffentlichen Darstellung gerade Frauen davon abhält, sich in öffentlichen Ämtern zu exponieren?

Ich glaube eigentlich nicht, dass es die Distanzlosigkeit ist, sondern eher Bescheidenheit oder ein mangelndes Selbstvertrauen. Ich möchte eines zu bedenken geben: niemand ist von Natur aus souverän und öffentlichkeitsgewandt. Jeder muss das Auftreten in der Öffentlichkeit lernen. Ich kann nur alle Frauen ermuntern: Exponiert euch und sagt etwas zu den Themen, in denen ihr etwas zu sagen habt!

Vielen Dank für das spannende Interview!

Zürich, 21. März 2019. Das Interview führte Charlotte Rosenkranz.

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